Bei der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter in der Regel nur für die Betreuung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig.

Alle Belange innerhalb des Sondereigentums obliegen den Eigentümern. Für vermietetetes Sondereigentum können die Eigentümer die Sondereigentumsverwaltung in Anspruch nehmen. Der Verwalter übernimmt dann die Betreuung der Mieter und vertritt die Eigentümer gegenüber Dritten (z.B. bei Behördengängen etc.)

 

Zu den Aufgaben gehören z.B. 

 

  • transparente und fachmännische Buchführung 
  • Begehungen der Wohneinheiten 
  • Angebotseinholung von Handwerken bei Renovierungen o. ä. 
  • Veranlassung und Überwachung von erforderlichen laufenden Instandhaltungsmaßnahmen 
  • Überwachung und Prüfung von bestehenden Dienstleistungs- und Wartungsverträgen 
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen 
  • Vorstellungsgespräche bei Neuvermietungen 
  • Bonitätsprüfung bei Neuvermietungen 
  • Durchführung von Wohnungsübergabeprotokollen bei Aus- und Einzug
  • Abschluss von Mietverträgen 
  • Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter für den Eigentümer
  • Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Einzug bzw. Entgegennahme der monatlichen Mieten 
  • Überwachung der Mietzahlungen 
  • Durchführung von Mieterhöhungen 
  • Umlage von gesetzlich zulässigen Betriebskosten 

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