Die WEG-verwaltung ist bei einer Eigentümergemeinschaft, die aus mehr als einem Eigentümer besteht, notwendig.
Die Leistungen richten sich an das Wohnungseigentumsgesetz und umfassen unter anderem folgende Aspekte:
Allgemeine Verwaltung
- Erfassung und Pflege der
Eigentümerdaten
- Einberufung
der Eigentümerversammlung
- Durchführung der Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft
- Einstellung, Überwachung und Kündigung von
Personal für die
Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc)
- Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
Kaufmännische Verwaltung
- Der Verwalter führt den Zahlungsverkehr der
Eigentümergemeinschaft durch
- Erstellung des Wirtschaftsplans und des
Jahresabschlusses
- Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen
der Eigentümergemeinschaft
- Sachliche und rechnerische Prüfung der
Eingangsrechnungen
Erhaltungsmaßnahmen
- Einholung von Kostenvoranschlägen und
Vergleichsangeboten
- Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem
Verwaltungsbeirat
- Organisation und Koordination der
durchzuführenden Arbeiten
Technisches Gebäudemanagement
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objektes einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen
- Vergabe der für die laufende Instandhaltung,
Instandsetzung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Arbeiten